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Impressum: free-bike Anja Köhler Betzdorfer Str. 29 57520 Molzhain
Telefon: +49 (0) 2747-3378 Mobil: +49 (0) 160-97657520 Web: www.free-bike.de E-Mail: info [at] free-bike.de (bitte ersetzen Sie [at] durch @)
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Ustg: Ust-ID Nr.: DE252452877
Allgemeine Reisebedingungen: 1. Anmeldung / Bestätigung Die Anmeldung zu den vom Kunden gewünschten
Leistungen erfolgt schriftlich durch den Kunden. Diese Anmeldung gilt aber
nicht als Angebot auf Abschluss eines Vertrages, vielmehr behält sich free-bike
eine Prüfung der Verfügbarkeit vor. Der Vertrag kommt durch die Unterschrift
des Kunden auf der – bei Verfügbarkeit der gewünschten Leistung dem Kunden
übermittelten - Auftragsbestätigung von free-bike (Angebot auf Abschluss eines
Vertrages) zustande.
2. Leistung (1) Art und Umfang der Leistung, die
free-bike zu erbringen hat, ergeben sich aus der schriftlichen
Auftragsbestätigung, die dem Kunden von free-bike als Angebot zum Abschluss
eines Vertrages zur Verfügung gestellt wird. (2) Sollten – aus Gründen, die nicht in den
Verantwortungsbereich von free-bike fallen (z.B. höhere Gewalt,
Zeitverzögerungen durch Unfälle, Staus oder Pannen) und die nicht vorhersehbar
waren – Änderungen der vereinbarten Leistung notwendig werden, haftet free-bike
nicht für die daraus ggf. entstehenden Kosten wie z.B. Umbuchungen von Fähren
oder Hotels etc.
3. Zahlungsbedingungen (1) Mit der Auftragsbestätigung erhält der
Kunde gleichzeitig den Nachweis über den erforderlichen Versicherungsschutz
gemäß § 651 k BGB für alle von ihm auf die gebuchten Reiseleistungen zu
erbringenden Zahlungen. Ohne diesen Sicherungsschein ist der Kunde nicht
verpflichtet, Zahlungen zu leisten. (2) Sobald der Sicherungsschein vorliegt, hat
der Kunde eine Anzahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Bei Reisen, die
als Teil der Reiseleistungen Flüge enthalten, beträgt die Anzahlung 30%. Bei Reisen, die als Teil der
Reiseleistungen Flüge und Motorradmiete enthalten, beträgt die Anzahlung 40%. Die
Restzahlung des Reisepreises muss spätestens 21 Tage vor Reisebeginn geleistet
sein. Bei Reisen, die als Teil der Reiseleistungen Flüge und Motorradmiete
enthalten muss die Restzahlung des Reisepreises spätestens 28 Tage vor
Reisebeginn geleistet sein. Maßgeblich ist der Zahlungseingang auf dem Konto
von free-bike. (3) Bei nicht fristgerechter oder
unvollständiger Zahlung behält sich free-bike nach Mahnung mit Fristsetzung und
vergeblichem Verstreichen der Frist vor, den Rücktritt vom Reisevertrag zu
erklären und Schadensersatz entsprechend den Rücktrittsregelungen (siehe
nachfolgenden Punkt "Rücktritt") zu verlangen.
4. Rücktritt (1) Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn
vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei
free-bike. Die Erklärung des Rücktritts in schriftlicher Form, sinnvollerweise
per Einschreiben / Rückschein, wird aus Beweisgründen empfohlen. Bei einem
Rücktritt hat free-bike Anspruch auf eine angemessene Entschädigung gemäß § 651
i BGB. (2) free-bike macht von der Möglichkeit
Gebrauch, den ihr zustehenden Entschädigungsanspruch bei Rücktritt des Kunden
unter Berücksichtigung von § 651 i Abs. 3 BGB zu pauschalieren, wobei das Recht
von free-bike, die angemessene Entschädigung konkret nach § 651 i Abs. 2, Satz
3 BGB zu berechnen, unberührt bleibt. Die Entschädigung beträgt in % vom vereinbarten Reisepreis: a) bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% b) 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20% c) 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30% d) 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% e) ab 6. Tag vor Reisebeginn 75% (3) Dem Kunden steht in jedem Fall der
Nachweis offen, dass im Einzelfall tatsächlich geringere oder keine Schäden bei
free-bike entstanden sind. In diesen Fällen erfolgt die Berechnung der Schäden
im Einzelfall.
5. Verladung / Transport Für die Verladung und die Verzurrung der
Motorräder ist free-bike verantwortlich. Eventuelle Vorschäden werden vor
Reiseantritt dokumentiert. Der Kunde ist dafür verantwortlich, am Zielort sein
Motorrad zu überprüfen und Schäden die durch den Transport entstanden sind
unverzüglich anzugeben. Nach Abstellen der Motorräder am vereinbarten Zielort
übernimmt free-bike keine Haftung mehr für Verlust oder Schäden an den
Motorrädern. Sollte free-bike aufgrund nicht befahrbarer Straßen, Pässe, Kehren
oder ähnliches nicht ganz bis zum gewünschten Zielort fahren können, so werden
die Motorräder an einer geeigneten Stelle vorher abgeladen.
6. Mindestauslastung Ist bei der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl
vorgesehen, kann free-bike bei deren Nichterreichung bis vier Wochen vor dem
bestätigten Abreisetermin vom Vertrag zurücktreten. Vom Vorliegen der
Voraussetzungen des Rücktritts wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
Auch die Rücktrittserklärung wird ihm unverzüglich zugeleitet. Ein bereits
eingezahlter Reisepreis wird dem Kunden unverzüglich erstattet.
7. Schlussbestimmungen (1) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen oder des
Reisevertrages als solchem nicht. (2) free-bike ist berechtigt, Daten des
Zahlungsverkehrs und der Vertragsabwicklung mit dem Kunden zu speichern und an
Dritte weiterzugeben, wenn dies als Mittel für die Erfüllung eigener
Geschäftszwecke notwendig oder sonst wie gesetzlich gestattet ist.
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